Zu den Selbstfahrerreisen mit 4X4 REISEFREUNDE gehören Teamwork und ein paar einfache Spielregeln, die wir von Reisen mit Freunden kennen. Mit diesen sehr ausführlichen AGB wollen wir vermitteln, dass die Teilnahme an einer 4X4 REISEFREUNDE Selbstfahrerreise immer mit einem hohen Grad an Eigenverantwortung verbunden ist. Ein Mitreisender von 4X4 REISEFREUNDE Reisen muss sich der Tatsache bewusst sein, dass die Teilnahme an einer Geländewagenreise oder auch einer Individuellen Reise grundsätzlich mit Unwägbarkeiten, Unwetter, politische Krisen, Krankheiten, wilden Tieren, physisch oder psychischen Beeinträchtigung von anderen Mitreisenden (oder Ihnen selbst) mit Reiseplanänderungen oder gar Tour/Reiseabbruch verbunden sein kann!
Eine Selbstfahrerreise mit dem Geländewagen ist immer eine Herausforderung und bringt immer ein gewisses Gefahrenpotenzial durch äußere Einflüsse sowie eigene Verhaltensweisen mit sich.
Ich beabsichtige mit dieser Vorab Info:
Vor der Buchung wollen wir jedem Teilnehmer unmissverständlich klarmachen, dass ohne Herausforderung kein Erlebnis möglich ist und ein gerütteltes Maß an Gefahren, sowie die Mithilfe bei Kochen, Spülen und Freischaufeln von Fahrzeugen etc. selbstverständlich ist! Für Sie als Teilnehmer darf Teamwork kein Problem sein. Wenn Sie sich bei einer Geländewagenreise von 4X4 REISEFREUNDE anmelden, dann muss Ihnen bewusst sein, dass Sie keine Bedienung für Zeltaufbau und Essenszubereitung haben werden, sondern im Team gemeinsam die Arbeiten des täglichen Ablaufes durchführen.
Die Individualität unserer Reisen in kleinen Gruppen bedingt daher, dass wir uns vorbehalten die Tourbeschreibung als Reisevorschlag zu verstehen. Das führt dazu, dass der Tourguide/Reiseleiter eine Änderung (Reiseverlaufs Änderung) bei Bedarf durchführen kann, um allen Mitreisenden ein sicheres und erlebbares Abenteuer zu gewährleisten. Wir sind als Reisende Gast in dem jeweiligen Land und werden uns an Landesgepflogenheiten, Sitten und Gebräuche halten und dennoch einen erlebbaren aktiven Urlaub bieten. Luxus und Bequemlichkeit steht nicht immer im Vordergrund auf unseren 4X4 REISEFREUNDE Reisen, aber sie sollen immer ein schönes Erlebnis mit freudigen Erinnerungen sein.
Frei nach dem Motto: Alles kann, Nichts muss.
An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren, die die gesetzlichen Bestimmungen der §651a-y BGB ergänzen und, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Pauschalreisevertrags sind.
Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die Bedingungen in Ruhe durch. Sollten sich Fragen ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Beantwortung zur Verfügung.
Ferner ist unsere Homepage nur ein Werbemittel und die darin enthaltenen Reisen und sonstige Leistungen stellen keine Angebote dar. Die konkreten Reiseleistungen ergeben sich aus dem Reisevertrag.
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende 4X4 REISEFREUNDE den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch 4X4 REISEFREUNDE zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird 4X4 REISEFREUNDE dem Reiseanmelder auf einem dauerhaften Datenträger eine Reisebestätigung zur Verfügung stellen.
1.2 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von 4X4 REISEFREUNDE vor, an das 4X4 REISEFREUNDE für die Dauer von einer Woche gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reiseanmelder innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich erklärt oder eine Anzahlung bzw. den Reisepreis leistet.
1.3 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reiseanmeldung vornimmt, als auch für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.1 Nach Vertragsschluss und Übergabe der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens jedoch 200 € zu leisten.
2.2 Die Restzahlung des Reisepreises ist ein Monat vor Reiseantritt fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als ein Monat vor Reisebeginn) ist der Reisepreis bei Übergabe der Reiseunterlagen sofort fällig.
2.3 Wir buchen keine Fährüberfahrten oder Flüge zu Ihrer Reise, vermitteln aber gerne ein Reisebüro, dass sich darauf spezialisiert hat. Sollten Sie Ihre Fähren oder Flüge selbstständig buchen achten Sie bitte darauf dies erst nachdem Sie die vollständige Bestätigung Ihrer Reise erhalten haben zu tun.
2.4 Gerät der Reisende / Anmelder mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist 4X4 REISEFREUNDE nach Mahnung mit erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung und Androhung des Rücktritts berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschalen (4.2) zu verlangen.
2.5 Zahlungen können nur per Überweisung getätigt werden.
3.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von 4X4 REISEFREUNDE nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Eine Erklärung über Änderungen von Reiseleistungen kann nur vor Reisebeginn erfolgen. 4X4 REISEFREUNDE ist verpflichtet, den Reisenden über Änderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Bei einer erheblichen Vertragsänderung informiert 4X4 REISEFREUNDE zudem über Auswirkungen der Änderungen auf den Reisepreis gemäß § 651g III S. 2 BGB. Erhebliche Änderungen können nicht ohne Zustimmung des Reisenden vorgenommen werden, auf die Regelungen des §651f und g BGB wird verwiesen.
3.3 Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises muss 4X4 REISEFREUNDE den Reisenden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Die Unterrichtung darf nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
3.5 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung aus den o.g. Gründen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder der Reisende kann die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, wenn 4X4 REISEFREUNDE eine solche anbietet.
3.6 Der Reisende hat einen Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich entsprechende Kosten verringern bzw. ändern und dies bei 4X4 REISEFREUNDE zu niedrigeren Kosten führt.
3.7 Erhebliche Vertragsänderungen und eine Preiserhöhung um mehr als 8% sind nur mit Zustimmung des Reisenden zulässig. 4X4 REISEFREUNDE informiert den Reisenden über Vertragsänderungen einschließlich der Gründe unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger. 4X4 REISEFREUNDE kann vom Reisenden verlangen, dass er innerhalb einer von 4X4 REISEFREUNDE bestimmten und angemessenen Frist, das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von 4X4 REISEFREUNDE bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% als angenommen. 4X4 REISEFREUNDE kann dem Reisenden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung oder Preiserhöhung um mehr als 8% wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten
4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung/Stornierung bei 4X4 REISEFREUNDE. Dem Reisenden wird empfohlen den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück (Storno) oder tritt die Reise nicht an, verliert 4X4 REISEFREUNDE den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651h II BGB eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Der Entschädigungsanspruch wird unter Berücksichtigung nachfolgender Entschädigungspauschalen berechnet.
Die Rücktrittskosten betragen demnach pro Reisenden:
Bei Anmeldung bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 50%
Ab dem 30. Tag bis Reisebeginn 100%
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei 4X4 REISEFREUNDE. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten 4X4 REISEFREUNDE nachzuweisen das 4X4 REISEFREUNDE kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. Ist der Schaden von 4X4 REISEFREUNDE geringer oder sind die Pauschalen nicht anwendbar, wird 4X4 REISEFREUNDE seinen Schaden konkret berechnen, indem sich die Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von 4X4 REISEFREUNDE ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was 4X4 REISEFREUNDE durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, berechnet. In Fall des Rücktritts ist 4X4 REISEFREUNDE zur unverzüglichen Erstattung des Reisepreises abzüglich des Entschädigungsanspruches verpflichtet.
Als Reisebeginn gilt die vorzeitige Anreise zum Reisestart.
4.3 Erfolgt der Rücktritt vor Reisebeginn durch den Reisekunden, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann 4X4 REISEFREUNDE keine Entschädigung fordern und zahlt den Reisepreis unverzüglich an den Kunden zurück. Auf § 651h III BGB wird verwiesen.
4.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, auf die Regelungen des § 651e BGB wird verwiesen. 4X4 REISEFREUNDE kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 4X4 REISEFREUNDE hat dem Reisekunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Ersatzreisenden Mehrkosten entstehen.
4.5 Es wird der Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung (z.B. mit unserem Partner ERGO Versicherung) und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit (incl. Covid19) oder Tod empfohlen. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung wird ebenfalls dringend empfohlen.
5.1 4X4 REISEFREUNDE kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn
5.1.1 in der vorvertraglichen Information und Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisekunden die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
5.1.2 in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird.
Ein Rücktritt ist spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Reisekunden in den vorvertraglichen Informationen und der Reisebestätigung genannt wurde. Auf die Regelungen zu den Rücktrittsfristen gemäß § 651 h IV BGB wird verwiesen. Tritt 4X4 REISEFREUNDE von der Reise zurück, erhält der Reisekunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
5.2 Auf die 4X4 REISEFREUNDE zustehende gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gemäß § 651h IV Nr. 2 BGB wird hingewiesen.
5.3 Sollte der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von 4X4 REISEFREUNDE oder dem durchführenden Partner vor Ort nachhaltig die Reise, die anderen Reisenden stören oder sich vertragswidrig verhalten, kann 4X4 REISEFREUNDE oder der durchführende Partner den Rücktritt erklären. Dies gilt unter anderem wenn der Reisende nicht die besonderen Anforderungen (Gesundheitlich, Körperlich, Mithilfe) an die Reise oder sich nicht an gewisse Verhaltensregeln hält. Kündigt 4X4 REISEFREUNDE oder der durchführende Partner behält 4X4 REISEFREUNDE den Anspruch auf den Reisepreis. Bei der außerordentlichen Kündigung wird 4X4 REISEFREUNDE durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten.
5.4 Sollten keine Angaben gemacht worden sein, ist der späteste Absagezeitpunkt 4 Wochen, bzw. 28 Tage vor Reisebeginn laut Ausschreibung.
6.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung, 4X4 REISEFREUNDE oder dem Reisevermittler angezeigt werden.
6.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Minderung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen und 4X4 REISEFREUNDE dadurch keine Abhilfe schaffen kann.
6.3 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Pauschalreisevertrag gemäß § 651I BGB kündigen. Eine Kündigung des Pauschalreisevertrags durch den Reisenden ist jedoch nur dann zulässig, wenn 4X4 REISEFREUNDE keine Abhilfe leistet, nachdem der Reisende hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von 4X4 REISEFREUNDE verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
7.1 Die vertragliche Haftung von 4X4 REISEFREUNDE für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von 4X4 REISEFREUNDE nicht schuldhaft herbeigeführt wurde
7.2 Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation im Reiseland angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisenden und 4X4 REISEFREUNDE. Für solche Leistungen übernimmt 4X4 REISEFREUNDE keine Haftung. Dieses gilt auch für Ausflüge, die 4X4 REISEFREUNDE in den Reisebeschreibungen lediglich als optional vorschlägt.
7.3 Ein Schadenersatzanspruch gegenüber 4X4 REISEFREUNDE ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651p II BGB wird verwiesen.
7.4 Es besteht ein genereller Haftungsauschluss bei, Gepäck und Fahrzeugtransport, on und Off Road Fahrten sowie Gepäcktransport. Diese Haftung kann durch den Kunden zusätzlich über einen Versicherungsanbieter abgesichert werden. Modalitäten und Vertragsinhalte hat der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer vertraglich nach Bedarf zu regeln und ist NICHT in den Reiseleistungen.
8.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende gegenüber 4X4 REISEFREUNDE unter der Ziffer 18 genannten Anschrift geltend zu machen. Die Anspruchsmeldung gegenüber 4X4 REISEFREUNDE kann auch über den Reisevermittler erfolgen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen.
8.2 Ansprüche des Reisenden wegen Reisemängeln gemäß § 651i III BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
8.3 Abtretungsverbot – Die Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen 4X4 REISEFREUNDE an Dritte ist ausgeschlossen. Dieses Verbot gilt nicht bei einer Familienreise unter mitreisenden Familienangehörigen.
9.1 Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden und 4X4 REISEFREUNDE findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisenden gegen 4X4 REISEFREUNDE im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfangs und der Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
9.2 Der Gerichtsstand von 4X4 REISEFREUNDE ist der Firmensitz in Bad Arolsen.
9.3 Für Klagen von 4X4 REISEFREUNDE gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen die keinen allg. Gerichtsstand im Inland haben bzw. die Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von 4X4 REISEFREUNDE maßgebend.
9.4 Die Bestimmungen zu 9.1 – 9.3 finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisenden und 4X4 REISEFREUNDE anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die Regelungen in diesen Geschäfts- und Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
9.5 4X4 REISEFREUNDE ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen. Informatorisch wird für Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf folgende Online-Streitbeilegungs-Plattform hingewiesen: ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm
10.1 4X4 REISEFREUNDE steht dafür ein, Reisenden vorvertraglich über Bestimmungen von Pass und Visavorschriften (einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa) sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Auf besondere Gesundheitsvorschriften (gesundheitspolizeiliche Formalitäten) des Reiselandes weist 4X4 REISEFREUNDE vorvertraglich hin. Der Reisende sollte sich zudem über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten u.a. hingewiesen.
10.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von 4X4 REISEFREUNDE bedingt sind.
Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person / Reisenden liegenden Gründen entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören zum Beispiel Aufwendungen, die aus dem verspätenden Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur vorbereitenden Trekking-Tour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall etc. (z.B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für Begleitperson) sowie Upgrade Fähr- (PKW Maß über 2 M Höhe und 5M Länge). Tritt 4X4 REISEFREUNDE, um einem akuten Notfall zu begegnen in Vorlage, so sind die von 4X4 REISEFREUNDE verauslagte Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten. Eine Kranken- und Rücktransportversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen ist jedoch empfehlenswert.
Bei sämtlichen Trekking-Touren und Expeditionen mit Fahrzeugen ist zu beachten, dass gerade im Outdoorsport ein erhöhtes Erkrankungs- Unfall- und Verletzungsrisiko besteht. (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Infektionen, etc.), dass auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Auch ist zu beachten, dass in der Natur vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Reisenden deshalb dringen empfohlen, sich intensiv (z.B. durch Studium der einschlägigen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit dem von ihm gebuchten Programm verbunden sein können. Der Teilnehmer einer 4X4 REISEFREUNDE Reise ist selbstverantwortlich für sein Fahren on und off Road. Der Teilnehmer nimmt off road bewusst ein erhöhtes Unfallrisiko in Kauf und kann bei Stürzen weder Tourguide noch den Veranstalter für seine Unfälle haftbar machen, da er dieses Risiko vorsätzlich und mit vollem Bewusstsein in Kauf genommen hat.
Der Reisende kann, während der Reisen vom Reiseleiter, deren Gehilfen oder Mitreisenden fotografiert und gefilmt werden. Bilder die 4X4 REISEFREUNDE zur Verfügung gestellt werden können ohne Benachrichtigung des Reisenden und ohne Bezahlung für Werbezwecke oder Broschüren verwendet werden. Wenn Sie dies nicht möchten, geben Sie uns bitte bei Ihrer Buchung gesondert Bescheid.
14.1 Der Schutz der personenbezogenen Daten der Reisenden von 4X4 REISEFREUNDE wird gewahrt. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von 4X4 REISEFREUNDE und die entsprechenden Rechte des Reisenden finden Sie unter: https://4x4reisefreunde.de/atenschutzerklaerung
14.2 Persönliche Daten von Teilnehmern werden nur an 4X4 REISEFREUNDE, deren durchführende Partner und Leistungsträger weitergegeben, soweit dies nötig ist und werden nicht veröffentlicht.
15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf § 306 BGB wird verwiesen.
15.2 Stand dieser Bedingungen ist August 2022
Anschrift und Sitz von 4X4 REISEFREUNDE:
4X4 REISEFREUNDE Iris Zahoransky von Worlik
Geisenberg 5, 34454 Bad Arolsen
Telefon +49 (0) 2591 / 8068250
Mobil +49 (0) 179 / 3607703
E-Mail: info@4x4reisefreunde.e
Webseite: https://4x4reisefreunde.de/
Amtsgericht: Bad Arolsen
Inhaber: Iris Zahoransky von Worlik